§ 218 endlich abschaffen!

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe zur Reform der gesetzlichen Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen schlägt eine grundlegende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. Die Linke Thüringen begrüßt die Vorschläge und fordert die Regierung zu schnellen Schritten und einer Abschaffung des §218 auf. Dazu sagt die Co-Vorsitzende der Partei Die Linke Thüringen Ulrike Grosse-Röthig:
 
„Wir hatten diese Rechte und diese Freiheit schon einmal. Es wird Zeit, dass das geltende Recht der Bundesrepublik endlich modernisiert wird. Der aktuelle Bericht stellt zurecht fest, dass die in Paragraf 218 geregelte grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase nicht haltbar ist. Straffreiheit nur unter bestimmten Umständen reicht nicht! Die bisherige Regelung der Bundesrepublik erschwert die medizinische Versorgung und Beratung und rückt Frauen in den direkten Bereich der Strafbarkeit. Weg mit § 218, das ist weiterhin unsere Forderung! Die Möglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen muss legal, kostenfrei und flächendeckend zur Verfügung stehen. Außerdem braucht es statt Beratungszwang bessere Beratungsangebote, die auf Freiwilligkeit beruhen, und eine bessere Ausbildung von Ärztinnen, Ärzten und Pflegepersonal. Wir Frauen in Ostdeutschland wissen: Die früheren Regelungen in Ostdeutschland hatten die Rechte von Frauen, Selbstbestimmung und Freiheit gestärkt. Die Bundesregierung sollte die Empfehlungen der Kommission im Interesse von Frauen zügig umsetzen. Die Abschaffung von § 218 ist überfällig.”