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Gutachterliche Stellungnahme bestätigt verfassungsrechtliche Bedenken der PDS

PDS unterstützt Kläger gegen Hartz IV

Die verfassungsrechtlichen Bedenken der PDS gegen eine Reihe von Regelungen der Hartz IV-Gesetze werden durch eine erste Gutachterliche Stellungnahme in 7 Punkten bestätigt.
Die im Gutachten der PDS aufgezeigten Grundgesetz-Verstöße betreffen vor allem die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe. Diese deckt den Bedarf der Betroffenen nicht und ist mit dem Grundrecht auf Menschenwürde gemäß Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Weiter werden die Datenerfassung mit Fragebögen, die Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten gegen den Willen des Betroffenen nach Artikel 12 Abs. 2 und 3 Grundgesetz („unzulässiger Arbeitszwang“), die Verkürzung der Anspruchsdauer auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I ohne Übergangsregelungen, die Zumutbarkeitsregelungen und die so genannte 58er Regelung kritisiert und deren verfassungsrechtliche Konformität bezweifelt.
Der Thüringer PDS-Chef Dieter Hausold kündigte an, dass die Landtagsfraktion, Wahlkreisbüros und Geschäftsstellen der PDS den Bürgern unmittelbar helfen werden. „Die PDS wird Betroffenen, die den Weg des Widerspruchs und der Klage gehen wollen das Material zur Verfügung stellen und diese bei den nötigen Schritten zur Klage unterstützen“ so Hausold.
Die PDS fordert nach wie vor die Aussetzung von Hartz IV bis 2006 und die Anhebung der Regelsätze auf 400 Euro in Ost und West (bei Hartz IV: 331 Euro neue Länder, 345 Euro alte Länder). Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) müsse sich auch aus Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich für die Verfassungskonformität der Arbeitsmarktreform einsetzen, forderte er.

f.d.R. Jürgen Spilling

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