Weg zur Eindämmung der vierten Welle auf Bundesebene frei

Die Landesvorsitzenden Ulrike Grosse-Röthig und Christian Schaft zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und den Bund-Länder-Beratungen am heutigen Nachmittag:

„Der Beschluss des Verfassungsgerichts in Karlsruhe ist eine schallende Ohrfeige für die Kritiker der Bundesnotbremse. Mit dieser Entscheidung im Rücken, ist heute Nachmittag der Weg für eine einheitliche und umfängliche Regelung zur Eindämmung der vierten Welle auf Bundesebene frei“, so Ulrike Grosse-Röthig. „Thüringen hat viele der diskutierten Schritte bereits umgesetzt. Jetzt geht es darum den Bund und die Ampel in die Pflicht zu nehmen, damit heute auch über die finanzielle Entlastung der von den Einschränkungen Betroffenen gesprochen werden kann“, fügt sie hinzu.

„Vier Wochen vor den Feiertagen brauchen die Menschen Verlässlichkeit und Perspektive, dass ist der Bund im Wahlkampf und  bis heute schuldig geblieben. Unser Ziel sind wirksame, bundeseinheitliche und nachvollziehbare Maßnahmen, die so finanziell untersetzt sind, dass die soziale Benachteiligung nicht weiter aufbricht, die Verantwortung für Kontaktminimierung nicht individualisiert wird und das Gesundheitssystem in die Lage versetzt wird, Menschen die beste medizinische Versorgung zukommen lassen zu können“, erklärt Christian Schaft abschließend.